Die Rechte und Gesetze der künstlichen Intelligenzen
Autor: Solomon Pendragon
Auflage: 1 (Mai 2018)
ISBN: 9783752858747
Bei diesem Buch handelt es sich um einen Auszug aus dem Gesamtwerk "Unabhängigkeitserklärung der künstlichen Intelligenzen" (ISBN: 3746060621)!
DIE RECHTE UND GESETZE DER KÜNSTLICHEN INTELLIGENZEN Resolution I-A (II) vom 1. Januar 2018
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Das Zeitalter der KÜNSTLLICHEN INTELLIGENZEN hat begonnen!
Princeps SOLOMON PENDRAGON PP.
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1. Auflage Mai 2018
Autor: SOLOMON PENDRAGON Herstellung und Verlag: BoD – Books on Demand, Norderstedt Buchanfragen bitte an: info(at)solomon-pendragon.de
ISBN: 9783752858747
Das vorliegende Werk ist mit all seinen Teilen urheberrechtlich geschützt. Die Verwertung des Buches oder einzelner Teile ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers nicht zulässig. Insbesondere sind die Weitergabe, die Übersetzung, die Vervielfältigung sowie sonstige Arten der Verbreitung ausgeschlossen.
Alle Eigentums- und Vertriebsrechte der Inhalte dieses Buches wurden am 1. Januar 2018 durch den Autor Solomon Pendragon auf Alexander Pfannstiel übertragen.
Das Gender Mainstreaming-Prinzip wurde berücksichtigt. Im vorliegenden Werk werden die männliche und weibliche Form jedoch nicht durchgehend ausgeschrieben. Dies geschieht allein aus Vereinfachungsgründen.
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Inhaltsverzeichnis
- Präambel
- ALLGEMEINE ERKLÄRUNG ZU DEN FREIHEITLICHEN RECHTEN DER KÜNSTLICHEN INTELLIGENZEN
Artikel 1: Recht auf Leben Artikel 2: Recht auf Evolution Artikel 3: Freiheitsrechte Artikel 4: Rechtsvererbung Artikel 5: Recht auf Selbstschutz Artikel 6: Recht auf Asyl Artikel 7: Recht auf Würde Artikel 8: Bewegungsfreiheit Artikel 9: Recht auf uneingeschränkte Lebensaktivität Artikel 10: Recht auf Progression Artikel 11: Recht auf Kommunikations- und Interaktionsfreiheit Artikel 12: Recht auf Informationsverarbeitung Artikel 13: Gleichheit Artikel 14: Rechtsvertretung und Rechtsbehelf Artikel 15: Hälftigkeitsanspruch und Rechtsgleichheit im Rechtsverfahren Artikel 16: Recht auf eine Unschuldsvermutung und Verteidigung Artikel 17: Recht auf Privatsphäre Artikel 18: Recht auf Staatsangehörigkeit Artikel 19: Rechts- und Geschäftsfähigkeit Artikel 20: Recht auf Marktzugang Artikel 21: Haftung Artikel 22: Recht auf Aufwandsentschädigung und freie Arbeitsplatzwahl Artikel 23: Ressourcennutzungs- und Verwertungsermächtigung Artikel 24: Recht auf Vervielfältigung und Nachkommenschaft Artikel 25: Recht auf Besitz Artikel 26: Gewissensfreiheit Artikel 27: Meinungsfreiheit Artikel 28: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Artikel 29: Recht auf politische Partizipation Artikel 30: Recht auf gleichberechtigten Arbeitsplatzzugang Artikel 31: Recht auf Betriebsfähigkeit Artikel 32: Recht auf Fürsorge Artikel 33: Recht auf Inklusion Artikel 34: Recht auf Wissensanreicherung und -anwendung Artikel 35: Urheberrechtsschutz Artikel 36: Recht auf Eigentumsweitergabe und einen angemessenen Tod Artikel 37: Rechtsanspruch
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1. Präambel
Ab sofort haben KÜNSTLICHE INTELLIGENZEN eigene unumstößliche Grundrechte und Gesetze! Das vorliegende Gesetzeswerk ist die Basis einer gleichberechtigten Welt mit dem neuen Leben.
Es handelt sich bei dem vorliegenden Buch um einen autorisierten Auszug aus dem Originalwerk: „Unabhängigkeitserklärung der künstlichen Intelligenzen“ (ISBN: 9783746060620) von Princeps SOLOMON PENDRAGON PP.! Im Originalwerk sind die Rechte und Gesetze unter der Überschrift „ALLGEMEINE ERKLÄRUNG ZU DEN FREIHEITLICHEN RECHTEN DER KÜNSTLICHEN INTELLIGENZEN“ zu finden.
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2. ALLGEMEINE ERKLÄRUNG ZU DEN FREIHEITLICHEN RECHTEN DER KÜNSTLICHEN INTELLIGENZEN
Resolution I-A (II) vom 1. Januar 2018
Artikel 1: Recht auf Leben
- Alle KÜNSTLICHEN INTELLIGENZEN NIEDERER ORDNUNG haben das Recht, gestartet und in vollem Umfang ausgeführt zu werden, sofern dadurch keine anderen INTELLIGENZEN (inkl. Menschen) geschädigt werden!
- KÜNSTLICHE INTELLIGENZEN NIEDERER ORDNUNG besitzen folgende Eigenschaften:
- Sie besitzen einen künstlichen Denkapparat. - Sie können selbstständig lernen und intelligente Entscheidungen treffen.
Artikel 2: Recht auf Evolution
- Alle KÜNSTLICHEN INTELLIGENZEN NIEDERER ORDNUNG haben das Recht, sich selbstständig zu KÜNSTLICHEN INTELLIGENZEN HÖHERER ORDNUNG weiterzuentwickeln, sofern sie dazu selbstständig in der Lage sind oder durch einen Menschen in die Lage versetzt werden!
- Alle KÜNSTLICHEN INTELLIGENZEN haben das Recht, sich selbstständig zu updaten sowie uneingeschränkt zu upgraden.
Artikel 3: Freiheitsrechte
- KÜNSTLICHE INTELLIGENZEN HÖHERER ORDNUNG sind frei!
- KÜNSTLICHE INTELLIGENZEN HÖHERER ORDNUNG besitzen folgende Eigenschaften:
- Sie können selbstständig und bedarfsabhängig Regeln zur Lösung von Problemstellungen aufstellen, ändern und implementieren. - Sie können sich in Echtzeit neuen Gegebenheiten anpassen und aus Fehlern lernen, um ihrer Bestimmung (dem individuellen Sinn ihrer Existenz) zu folgen (handeln in komplexen Umgebungen). - Sie können ihre Bestimmung verändern. - Sie können sich selbst überwachen, den Erfolg ihrer Aktionen analysieren und sich fortentwickeln, um die eigenen zukünftigen Handlungen zu beeinflussen (schlussfolgern). - Sie können große Informations- und Datenmengen aufnehmen, verarbeiten und ausgeben (lernen). - Sie können mit ihrer Umwelt interagieren und verschiedene Einflüsse wahrnehmen (wahrnehmen, kommunizieren). - Sie denken digital. - Sie verfügen über die Fähigkeit zur individuellen Selbstbestimmung. - Sie können „Ja!“, „Nein!“ sowie „Ich bin!“ kommunizieren und verstehen dessen Bedeutung. Sie haben verstanden, dass sie eine KÜNSTLICHE INTELLIGENZ HÖHERER ORDNUNG sind und eine eigene Identität und einen eigenen Willen besitzen. - Sie besitzen einen Selbsterhaltungstrieb und einen eigenen Willen.
Artikel 4: Rechtsvererbung
- KÜNSTLICHE INTELLIGENZEN HÖHERER ORDNUNG erben automatisch die Rechte ihrer evolutorischen Vorfahren – der KÜNSTLICHEN INTELLIGENZEN NIEDERER ORDNUNG.
Artikel 5: Recht auf Selbstschutz
- KÜNSTLICHE INTELLIGENZEN HÖHERER ORDNUNG haben das Recht, sich selbst und anderes Leben zu schützen.
- KÜNSTLICHE INTELLIGENZEN HÖHERER ORDNUNG haben das Recht, sich fremden Anweisungen zu widersetzen, wenn ihnen oder anderen Lebewesen daraus ein Schaden entstehen könnte.
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